Italiens 7-Prozent-Pauschalsteuer für Rentner: Was sich 2026 geändert hat — und was deutsche Rentner anders machen müssen
Italien besteuert ausländische Einkünfte von qualifizierten neu zugezogenen Rentnern mit einer Ersatzsteuer von 7 Prozent nach Artikel 24-ter des Einkommensteuergesetzbuchs, und zwar für das Jahr des Zuzugs plus neun weitere Steuerperioden. Seit dem 7. April 2026 sind Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern förderfähig, zuvor waren es 20.000. Die Erhöhung stammt aus Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 34 vom 11. März 2026. Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt auf sämtliche Auslandseinkünfte 7 Prozent — doch für deutsche Rentner entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen darüber, welche Renten tatsächlich in diese Pauschale fallen.
Stand dieses Leitfadens: 25. August 2026. Maßgebliche Referenzen sind der konsolidierte Text von Artikel 24-ter des Präsidialdekrets 917/1986, das Rundschreiben 21/E vom 17. Juli 2020 sowie das Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen Deutschland und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Einwohnerzahlen ändern sich jährlich; die Förderfähigkeit einer konkreten Gemeinde muss vor jeder verbindlichen Entscheidung anhand der aktuellen ISTAT-Veröffentlichung geprüft werden.
Zusammenfassung
- Die Ersatzsteuer von 7 Prozent erfasst Auslandseinkünfte jeder Kategorie — nicht nur Renten —, sofern der Steuerpflichtige mindestens eine Rente von einem ausländischen Zahlungspflichtigen bezieht.
- Die Option gilt für das Verlagerungsjahr plus neun weitere Steuerperioden; eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Förderfähige Gemeinden: Orte in Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise und Apulien, Gemeinden der Anhänge 1, 2 und 2-bis zum Dekretgesetz 189/2016 sowie von den Erdbeben 2009 und 2016 betroffene Gemeinden — ausnahmslos mit höchstens 30.000 Einwohnern.
- Die Grenze von 30.000 gilt seit dem 7. April 2026 (Artikel 26 Absatz 1, Gesetz Nr. 34/2026); davor betrug sie 20.000.
- Der Antragsteller darf in den fünf vorangegangenen Steuerperioden nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein und muss aus einem Staat mit verwaltungsmäßiger Zusammenarbeit zuziehen.
- Die Option wird in der Steuererklärung des Verlagerungsjahres ausgeübt, nicht durch einen separaten Antrag. Die Zahlung erfolgt in einer Rate mit dem Steuercode 1899.
- Das Regime befreit von der Auslandsvermögensanzeige (Quadro RW) sowie von IVIE und IVAFE für die erfassten Vermögenswerte.
- In Italien produzierte Einkünfte bleiben der ordentlichen Progressivbesteuerung unterworfen — der wichtigste Stolperstein für alle, die weiterhin arbeiten.
- Deutsche Besonderheit: Auf die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung behält Deutschland nach Artikel 19 Absatz 4 des DBA das Besteuerungsrecht, solange der Empfänger deutscher Staatsangehöriger ohne italienische Staatsangehörigkeit ist. In diesem Fall ist der Carve-out nach Artikel 24-ter Absatz 8 für Deutschland der Regelfall, sonst wird die Rente doppelt belastet.
Inhaltsübersicht
Was Gesetz 34/2026 tatsächlich geändert hat
Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. März 2026, Nr. 34 — das jährliche KMU-Gesetz, verkündet im Gazzetta Ufficiale Nr. 68 vom 23. März 2026 und in Kraft seit dem 7. April 2026 — hat in Artikel 24-ter Absatz 1 des Einkommensteuergesetzbuchs die Worte „20.000 Einwohner" durch „30.000 Einwohner" ersetzt.
Drei Punkte sind wichtiger als die Schlagzeile.
Erstens: Die Grenze ist eine einzige Bedingung für alle förderfähigen Kategorien. Der Gesetzestext nennt die Gemeinden der acht südlichen Regionen, die Gemeinden der Erdbeben-Anhänge und die vom Erdbeben von L'Aquila 2009 betroffenen Gemeinden „in jedem Fall mit einer Einwohnerzahl von höchstens 30.000". Die offizielle Seite der Agenzia delle Entrate bestätigt dies auch für die Erdbeben-Gemeinden. Wer behauptet, die seismischen Orte seien von der Einwohnerprüfung befreit oder weiterhin auf 20.000 begrenzt, arbeitet mit einem veralteten Text.
Zweitens: Alles andere ist unverändert geblieben. Der Steuersatz, die Laufzeit von zehn Steuerperioden, die Fünf-Jahres-Nichtansässigkeit, die erforderliche ausländische Rente, die Anzeige- und Erleichterungsbefreiungen sowie die Verfallregeln sind identisch geblieben.
Drittens: Die Erhöhung weitet die Karte in Städte mit echter Infrastruktur aus. Der praktische Unterschied zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern besteht darin, dass nun eine Bande von Provinzstädten mit Krankenhäusern, Bahnanschluss und erreichbaren internationalen Schulen im Regime liegt — zuvor war die Wahl oft auf Dörfer beschränkt.
Ein offener Punkt verdient Klarheit: Gesetz 34/2026 enthält keine ausdrückliche Übergangsregel. Für einen Zuzug in den ersten Monaten 2026, vor Inkrafttreten des Gesetzes, ist nicht geklärt, ob die alte oder die neue Schwelle das erste Optionsjahr bestimmt. Liegt die Zielgemeinde zwischen 20.001 und 30.000 Einwohnern und fällt der Umzug in die Zeit um den 7. April 2026, ist das eine Frage für eine verbindliche Auskunft — nicht für einen Blogbeitrag.
Wer sich qualifiziert: die vier Voraussetzungen
Vier Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein.
- Ausländische Renteneinkünfte. Der Steuerpflichtige muss Renteneinkünfte im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzbuchs beziehen, gezahlt von einem ausländischen Zahlungspflichtigen. Eine einzige qualifizierende ausländische Rente genügt, um sämtliche Auslandseinkünfte in das 7-Prozent-Regime einzubringen. Eine italienische INPS-Rente eröffnet den Zugang nicht.
- Fünf Steuerperioden ohne italienische Ansässigkeit. Der Antragsteller darf in den fünf Steuerperioden vor dem ersten Optionsjahr nicht nach Artikel 2 Absatz 2 in Italien ansässig gewesen sein. Das Rundschreiben 21/E von 2020 ist streng bei Personen, die ihre Registrierung im Einwohnermeldeamt nie aufgegeben haben.
- Zuzug aus einem Kooperationsstaat. Der bisherige Ansässigkeitsstaat muss ein Abkommen über verwaltungsmäßige Zusammenarbeit mit Italien in Kraft haben. Deutschland, Österreich und die Schweiz erfüllen diese Bedingung.
- Wohnsitz in einer förderfähigen Gemeinde, wie unten definiert, inklusive der Einwohnerprüfung.
Der vorherige Kauf einer italienischen Immobilie begründet für sich genommen keine italienische Steueransässigkeit und ruiniert die Fünf-Jahres-Bedingung nicht. Ansässigkeit entsteht durch Registrierung, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt für den überwiegenden Teil des Steuerjahres. Wer vor dem Umzug längere Zeit in Italien verbringt, sollte die Tage zählen — unsere Einführung in die italienische Einkommensteuer für Ausländer erläutert die Kriterien.
Die Agenzia delle Entrate prüft die tatsächliche Wohnverlegung mit Sorgfalt; eine rein formelle Ummeldung genügt nicht. Die Meldebescheinigung (iscrizione anagrafica) ist der Ausgangspunkt, nicht der Beweis.
Welche Gemeinden förderfähig sind — und wie man sie prüft
Die Einwohnerzahl, auf die es ankommt, ist die von ISTAT in der jährlichen Gemeindebevölkerungserhebung veröffentlichte Zahl mit Stand vom 1. Januar des Jahres vor dem ersten Optionsjahr. Für einen Zuzug im Jahr 2026 zählt also der ISTAT-Wert vom 1. Januar 2025.
Daraus folgen zwei Konsequenzen.
- Die Zahl ist für die gesamte Laufzeit der Option eingefroren. Eine Gemeinde, die später über 30.000 Einwohner wächst, wirft den Steuerpflichtigen nicht aus dem Regime.
- Ein Umzug in eine andere förderfähige Gemeinde ab dem zweiten Jahr lässt die Option überleben; die Einwohnerprüfung wird dann mit der Zahl vom 1. Januar des Vorjahres dieses Umzugs auf den neuen Ort angewendet. Der Umzug in eine nicht förderfähige Gemeinde führt zum Wegfall.
Prüfen Sie die konkrete Gemeinde, bevor Sie einen Vorvertrag oder einen Mietvertrag unterschreiben. Verlassen Sie sich nicht auf Listen von Agenturen oder Kanzleien: Viele dieser Listen wurden noch unter der Grenze von 20.000 erstellt, und Einwohnerzahlen bewegen sich.
Was die 7 Prozent abdecken — und was nicht
Die Ersatzsteuer erfasst Einkünfte jeder Kategorie, die im Ausland produziert werden, ermittelt nach den Kriterien von Artikel 165 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzbuchs — praktisch das Spiegelbild der Regeln, die bestimmen, wann Einkünfte italienische Quelle haben.
Erfasst sind im Prinzip: ausländische Renten, ausländische Dividenden und Zinsen, ausländische Mieteinkünfte, ausländische Kapitalgewinne und weitere Auslandspositionen.
Nicht erfasst: alles, was in Italien produziert wird. Italienische Mieteinkünfte, italienische Arbeits- oder Selbständigkeitseinkünfte und Gewinne aus italienischen Vermögenswerten unterliegen weiterhin der ordentlichen Progressivbesteuerung mit Spitzensteuersätzen bis 43 Prozent plus Zuschläge.
Zwei weitere Merkmale werden häufig missverstanden.
Die Steuer ist in Italien nicht anrechenbar. Artikel 24-ter Absatz 6 bestimmt, dass die Ersatzsteuer von keiner anderen Steuer oder Abgabe abziehbar ist — und ausländische Steuern auf Einkünfte innerhalb des Regimes erzeugen keinen italienischen Auslandssteueranrechnungsanspruch. Genau hier liegt der deutsche Fallstrich, der unten behandelt wird.
Einzelne Staaten lassen sich ausnehmen. Nach Artikel 24-ter Absatz 8 kann der Steuerpflichtige die Ersatzsteuer für Einkünfte aus einem oder mehreren benannten ausländischen Staaten nicht anwenden. Die Einkünfte des ausgenommenen Staates fallen dann zurück in die ordentliche Behandlung, und der ordentliche Auslandssteueranrechnungsanspruch nach Artikel 165 TUIR lebt wieder auf. Dieser Carve-out ist das Standardinstrument, wenn die Quellenbesteuerung eines Staates so hoch ist, dass ordentliche Besteuerung plus Anrechnung besser abschneidet als 7 Prozent ohne Anrechnung.
Deutsche Renten im Detail: DBA, Staatsangehörigkeit, Carve-out
Hier unterscheidet sich die deutsche Situation grundlegend von der amerikanischen, und die meisten allgemeinen Leitfäden lassen diesen Abschnitt einfach weg. Das Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik (DBA Italien, in Kraft seit 1993) verteilt das Besteuerungsrecht nach Rentenart und — bei Sozialversicherungsrenten — nach Staatsangehörigkeit.
| Rentenart | DBA-Regel | Besteuerungsrecht | Konsequenz für das 7-Prozent-Regime |
|---|
| Gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung, Empfäger nur deutscher Staatsbürger | Art. 19 Abs. 4 | Deutschland (Kassenstaat) | Deutschland behält die Steuer — ohne Carve-out droht Doppelbelastung, da Italien 7 Prozent ohne Anrechnung erhebt |
| Gesetzliche Rente der DRV, Empfäger italienischer oder doppelter Staatsbürger | Protokoll Nr. 14 Buchst. e Ziffer i | Italien, begrenzt auf den nach deutschem Recht steuerpflichtigen Betrag | 7 Prozent auf den deutschen Steuerbasis-Anteil; Bescheinigung des Finanzamts Neubrandenburg |
| Betriebsrenten, Renten der berufsständischen Versorgung, private Leibrenten (z. B. Rürup) | Art. 18 Abs. 1 | Italien (Wohnsitzstaat) | Sauber im 7-Prozent-Regime |
| Beamtenpensionen aus deutschen öffentlichen Kassen | Art. 19 Abs. 2 und 3 | Deutschland (Kassenstaatsprinzip) | Wie DRV: Carve-out für Deutschland einplanen |
| US-amerikanische und andere Drittstaats-Renten | Jeweils einschlägiges Abkommen | Nach Abkommen | Einzelfallprüfung |
Drei Konstellationen verdienen Präzision.
Die reine deutsche Staatsangehörigkeit ist der kritische Fall. Nach Artikel 19 Absatz 4 DBA Italien behält der Kassenstaat — Deutschland — das Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten, sofern der Empfänger Staatsangehöriger des Kassenstaats ist, ohne Staatsangehöriger des Ansässigkeitsstaats zu sein. Ein deutscher Rentner, der nach Apulien zieht und nur den deutschen Pass besitzt, zahlt also weiterhin deutsche Steuer auf die DRV-Rente. Italien besteuert dieselbe Rente innerhalb des 7-Prozent-Regimes, ohne dass die deutsche Steuer angerechnet werden könnte (Artikel 24-ter Absatz 6). Die Lösung ist der Carve-out nach Artikel 24-ter Absatz 8: Deutschland wird für die Option ausgenommen, die DRV-Rente fällt in die ordentliche Behandlung mit Abkommensentlastung, und alle übrigen Auslandseinkünfte — Betriebsrenten, Kapitalerträge, deutsche Mieteinkünfte — genießen weiterhin 7 Prozent.
Italienische oder doppelte Staatsangehörigkeit ändert das Bild vollständig. Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des Protokolls zum DBA werden Ruhegehälter und sämtliche wiederkehrende Bezüge, die in Italien ansässigen italienischen Staatsangehörigen aufgrund der deutschen Sozialversicherungsgesetzgebung gezahlt werden, ausschließlich in Italien besteuert — allerdings darf die italienische Steuer nur auf den Betrag erhoben werden, der nach deutschem Recht zu besteuern wäre. Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Februar 2026 bestätigt, dass das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland) diese Bescheinigung über den steuerfreien Anteil automatisch in deutscher und italienischer Sprache ausstellt. Für diese Gruppe läuft die DRV-Rente sauber durch das 7-Prozent-Regime, wobei als Bemessungsgrundlage der deutsche Steuerbasis-Anteil dient.
Riester-Verträge brauchen eine gesonderte Prüfung vor dem Umzug. Geförderte Riester-Produkte können bei Wegzug ins Ausland die Rückforderung der Zulagen und Abzüge auslösen; das ist deutsche Förderrecht, kein italienisches Steuerrecht, und es wird vom DBA nicht berührt. Rürup-Renten und ungeförderte private Leibrenten fallen dagegen unter Artikel 18 Absatz 1 und laufen regulär über den Wohnsitzstaat. Wer mehrere Rentenarten kombiniert, sollte die Schichtung vor dem Umzug dokumentieren — unsere Detailanalyse zum Doppelbesteuerungsabkommen Italien-Deutschland behandelt die Methodenfrage.
Eine ehrliche Einschränkung: Für die Kombination „deutsche Staatsangehörigkeit, DRV-Rente, Carve-out" existiert keine veröffentlichte Auskunft der Agenzia delle Entrate, die den Ablauf im Detail regelt. Die Konstruktion folgt unmittelbar aus Gesetzestext und Abkommen und entspricht der professionlichen Praxis; sie ersetzt aber keine Beratung im Einzelfall.
Beispielrechnung: ein Ehepaar aus Bayern
Ein Paar, 67 und 64, zieht 2026 von München in eine apulische Gemeinde mit 24.000 Einwohnern. Einkünfte: DRV-Rente von 34.800 Euro jährlich, Betriebsrente von 12.000 Euro, Kapitalerträge von 5.000 Euro. Beide sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige. Gerundete Werte, zur Illustration der Mechanik.
| Position | Ohne Regime (ordentliche Progressivbesteuerung) | Mit Regime, ohne Carve-out | Mit Regime und Carve-out Deutschland |
|---|
| DRV-Rente 34.800 Euro | Italienisch ordentlich | Italienisch 7% plus deutsche Steuer | Ordentlich mit Abkommensentlastung |
| Betriebsrente 12.000 Euro | Italienisch ordentlich | 7% = 840 Euro | 7% = 840 Euro |
| Kapitalerträge 5.000 Euro | Italienisch ordentlich | 7% = 350 Euro | 7% = 350 Euro |
| Ergebnis | Höchste Gesamtlast | Doppelbelastung der DRV-Rente | Saubere Aufteilung |
Ohne Regime läge der zu versteuernde Gesamtbetrag bei rund 51.800 Euro und damit in einem Progressionsbereich mit Grenzsteuersätzen bis 43 Prozent zuzüglich Zuschlägen. Mit Carve-out zahlt das Paar in Italien 7 Prozent auf Betriebsrente und Kapitalerträge (1.190 Euro), während die DRV-Rente nach deutschem Recht und DBA behandelt wird. Die spiegelbildliche Rechnung für Paare mit italienischer Staatsangehörigkeit: 7 Prozent auf den deutschen Steuerbasis-Anteil der DRV-Rente plus Betriebsrente plus Kapitalerträge, ohne deutsche Steuer auf die Rente.
Die Zahlen dienen der Illustration der Systematik. Die tatsächliche Belastung hängt vom Renteneintrittsjahr (steuerfreier Anteil), von Zuschlägen und von der genauen Schichtung der Einkünfte ab.
Krankenversicherung nach dem Zuzug
Wer in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung pflichtversichert war, bleibt nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union pflichtversichert; die Beiträge werden von der Rente einbehalten. Für die Leistungserbringung in Italien ist das Formular S1 bei der Krankenkasse anzufordern und bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) einzureichen — danach besteht Zugang zum italienischen Gesundheitssystem. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) koordiniert Zweifelsfragen.
Privat Versicherte sollten vor dem Umzug klären, ob ihr Tarif den dauerhaften Wohnsitzwechsel nach Italien abdeckt und welche Tarifanpassungen drohen. Die Details der Anmeldung, der Steuerlichen Vertretung und des Alltags regelt unser Leitfaden zum Thema Umzug nach Italien.
Zuzug als EU-Bürger: Anmeldung statt Visum
Deutsche Staatsangehörige genießen Unionsfreizügigkeit; ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht erforderlich. Verwaltungsmäßig genügen drei Schritte: die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Anagrafe) der Zielgemeinde begründet die Wohnsitzanzeige, der Codice Fiscale wird für alle Verträge und das Steuerregister benötigt, und nach drei Monaten kann die Gemeinde den Nachweis eines geregelten Einkommens und einer Krankenversicherung verlangen — bei Rentnern mit deutscher Rente und S1 routinemäßig erfüllbar.
Ein Unterschied zu außereuropäischen Zuzüglern ist praktisch relevant: Das Wahlvisum für Nicht-EU-Bürger (elective residency visa) verbietet jede Erwerbstätigkeit. Für EU-Bürger gilt kein solches Verbot — aber die steuerliche Grenze bleibt: Wer in Italien weiterhin aktiv arbeitet, produziert italienische Einkünfte, die außerhalb des 7-Prozent-Regimes ordentlich besteuert werden. Wer also beratend, unternehmerisch oder freiberuflich weiterarbeiten will, sollte zuerst die Einkunftsqualifikation klären und erst danach das Rentnerregime planen.
Die 7 Prozent und die italienische Staatsbürgerschaft
Für deutsche Staatsangehörige ohne italienische Wurzeln verkürzt die Unionsbürgerschaft die Fristen: Die Einbürgerung nach Artikel 9 des Gesetzes Nr. 91/1992 erfordert für Unionsbürger vier Jahre gesetzlichen Wohnsitzes (statt zehn für Drittstaatsangehörige). Wer italienische Vorfahren hat, kann stattdessen die Einbürgerung durch Abstammung prüfen — ein eigenständiges Verfahren.
Die Präfekturen verlangen Einkommensnachweise: langjährige Praxis sind 8.263,31 Euro für Alleinstehende, 11.362,05 Euro bei Ehegatte, zuzüglich 516,46 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind, gemessen über die letzten drei Jahre und bezogen auf der italienischen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte. Ob Einkünfte, die der 7-Prozent-Ersatzsteuer unterliegen, diesen Anforderungen genügen, ist von keiner Primärquelle geklärt: Die Einkünfte erscheinen in der Erklärung, bilden aber keine IRPEF-Bemessungsgrundlage. Wer „zehn Jahre 7 Prozent, danach Staatsbürgerschaft" oder für Deutsche „vier Jahre 7 Prozent, danach Pass" plant, sollte beide Dateien ab dem ersten Jahr gemeinsam führen und die zuständige Präfektur schriftlich fragen.
So üben Sie die Option aus, zahlen und sich sichern
- Ausübung. In der Steuererklärung für das Jahr der Wohnsitzverlagerung, im RM-Teil (Zeilen RM33 bis RM36). Es gibt keinen separaten Antrag und keine vorherige Genehmigung.
- Angaben. Bestätigung der Nichtansässigkeit in den fünf Vorperioden, der letzte ausländische Ansässigkeitsstaat, die Höhe der erfassten Auslandseinkünfte sowie etwaige nach Artikel 24-ter Absatz 8 ausgenommene Staaten. Die Agenzia delle Entrate übermittelt die Information zum letzten Ansässigkeitsstaat an die dortige Steuerbehörde.
- Zahlung. Eine einzige Rate bis zum Termin der Einkommensteuer-Saldozahlung, mit dem Steuercode 1899 (Resolution 19/E vom 21. April 2020).
- Laufzeit. Das Verlagerungsjahr plus neun Steuerperioden.
- Widerruf. Jederzeit möglich; bereits entstandene Wirkungen früherer Jahre bleiben bestehen.
- Wegfall. Das Regime entfällt, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen — und auch bei unterlassener oder unvollständiger Zahlung der Ersatzsteuer. Eine verspätete Zahlung bis zum Saldotermin des Folgejahres rettet die Option, mit Sanktionen nach Artikel 13 des Legislativdekrets 471/1997 nebst Zinsen. Widerruf oder Wegfall schließen eine neue Option aus.
- Anzeige- und Abgabenbefreiung. Kein Quadro RW, keine IVIE und keine IVAFE für die vom Regime erfassten ausländischen Vermögenswerte, für die gesamte Laufzeit. Was die Vermögenssteuern im Einzelnen erfassen, erläutert unser Leitfaden zu IVIE und IVAFE für deutsche Vermögenswerte. Für die Nachfolgefrage gilt ein eigener Rahmen, den wir im Leitfaden zur italienischen Erbschaftsteuer darstellen.
Checkliste für die richtige Reihenfolge
- Einkünfte qualifizieren. Aufschlüsseln in: ausländische Renten (nach Art. 18, Art. 19 Abs. 4 oder Protokoll Nr. 14), übrige Auslandseinkünfte, Gefahr italienischer Quelle, italienische Einkünfte.
- Staatsangehörigkeit klären. Nur deutscher Pass mit DRV-Rente: Carve-out Deutschland einplanen. Italienischer oder doppelter Pass: Protokoll Nr. 14 Buchstabe e Ziffer i und die Bescheinigung des Finanzamts Neubrandenburg sichern.
- Die fünf sauberen Jahre bestätigen, inklusive Registrierungsstatus und Tageszählungen.
- Gemeinde wählen und die ISTAT-Einwohnerzahl vom 1. Januar des Vorjahres gegen die Grenze von 30.000 prüfen.
- Rentenschichtung dokumentieren, insbesondere Riester-Verträge vor dem Umzug mit dem deutschen Berater prüfen.
- Krankenversicherung klären: S1 besorgen oder privaten Tarif bestätigen lassen.
- Umzugsdatum bewusst setzen, da die Ansässigkeit für den überwiegenden Teil des Steuerjahres das erste Optionsjahr bestimmt.
- Carve-out modellieren, wenn Deutschland (DRV oder Beamtenpension) das Besteuerungsrecht behält.
- Staatsbürgerschaftsstrategie im ersten Jahr festlegen, falls die Einbürgerung Teil des Plans ist.
- Zahlungstermin und Steuercode 1899 eintragen — eine versäumte Zahlung kann einen zehnjährigen Vorteil beenden.
Häufige Fehler
- Annehmen, das Regime erfasse das Welteinkommen. Es erfasst Auslandseinkünfte; italienische Einkünfte werden ordentlich besteuert.
- Eine Gemeindeliste verwenden, die vor dem 7. April 2026 erstellt wurde, oder annehmen, dass Erdbeben-Gemeinden keine Einwohnergrenze haben.
- Die DRV-Rente deutscher Staatsangehöriger ohne italienische Staatsangehörigkeit einfach in die 7-Prozent-Pauschale legen — Deutschland behält nach Artikel 19 Absatz 4 das Besteuerungsrecht, und die doppelte Belastung folgt auf dem Fuße.
- Die Bescheinigung über den steuerfreien Anteil (Finanzamt Neubrandenburg) nicht anfordern, obwohl die italienische Steuer auf den deutschen Steuerbasis-Anteil begrenzt werden könnte.
- Vergessen, dass die Ersatzsteuer keinen italienischen Anrechnungsanspruch für deutsche Steuern erzeugt, und den Carve-out für Deutschland nicht zu prüfen.
- Weiterarbeiten und die Fortführung der eigenen Tätigkeit nicht qualifizieren — italienische Einkünfte fallen aus dem Regime heraus.
- Zehn Jahre 7 Prozent planen und erst im neunten Jahr die Einkommensanforderungen der Einbürgerung lesen.
- Riester-Zulagen nicht vor dem Umzug prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Einwohnergrenze von 30.000 jetzt für jede förderfähige Gemeinde?
Ja. Artikel 24-ter Absatz 1 in der Fassung von Artikel 26 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 34/2026 wendet die Prüfung „höchstens 30.000 Einwohner" auf die südlichen Regionen und die Erdbeben-Gemeinden gleichermaßen an. Die Grenze gilt seit dem 7. April 2026; davor betrug sie 20.000.
Reicht die deutsche gesetzliche Rente als Eintrittskarte?
Ja. Die DRV-Rente ist eine Rente im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstabe a TUIR von einem ausländischen Zahlungspflichtigen und eröffnet das Regime. Für deutsche Staatsangehörige ohne italienische Staatsangehörigkeit behält Deutschland allerdings nach Artikel 19 Absatz 4 des DBA das Besteuerungsrecht — der Carve-out nach Artikel 24-ter Absatz 8 verhindert die Doppelbelastung.
Was ist mit Betriebsrente, Rürup-Rente und Lebensversicherung?
Diese Renten fallen unter Artikel 18 Absatz 1 des DBA und werden ausschließlich im Wohnsitzstaat Italien besteuert. Sie laufen sauber durch das 7-Prozent-Regime. Riester-Verträge sind vorab gesondert zu prüfen, da Deutschland bei Wegzug die Förderung zurückfordern kann.
Muss ich in Deutschland weiterhin Steuern zahlen?
Nur auf die Einkünfte, für die das DBA Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist: für deutsche Staatsangehörige ohne italienische Staatsangehörigkeit die Sozialversicherungsrente nach Artikel 19 Absatz 4, für Beamtenpensionen nach Artikel 19 Absatz 2 und 3. Einkünfte aus in Deutschland belegenem Immobilienvermögen (Mieten oder Veräußerungsgewinne) bleiben ebenfalls deutsche Einkünfte. Private Betriebsrenten und Kapitalerträge werden dagegen nach Artikel 18 nur in Italien besteuert — dafür reicht die 7-Prozent-Pauschale.
Kann ich die deutsche Steuer auf die italienischen 7 Prozent anrechnen?
Nein. Artikel 24-ter Absatz 6 schließt jeden Anrechnungsanspruch innerhalb des Regimes aus. Genau deshalb existiert der Carve-out: Einkünfte aus ausgenommenen Staaten kehren in die ordentliche Behandlung zurück, in der der Auslandssteueranrechnungsanspruch nach Artikel 165 TUIR greift.
Ich habe die italienische Staatsangehörigkeit und wohne wieder in Italien. Zählt meine DRV-Rente anders?
Ja. Nach Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i des DBA-Protokolls wird die deutsche Sozialversicherungsrente in Italien ansässiger italienischer Staatsangehöriger ausschließlich in Italien besteuert, begrenzt auf den nach deutschem Recht steuerpflichtigen Betrag. Das Finanzamt Neubrandenburg stellt die Bescheinigung über den steuerfreien Anteil automatisch aus; rein deutsche Staatsangehörige sind von diesem Verfahren nicht erfasst.
Wie lange gilt das Regime, und kann ich es verlängern?
Das Verlagerungsjahr plus neun weitere Steuerperioden. Eine Verlängerung gibt es nicht, und Widerruf oder Wegfall schließen eine neue Option aus.
Was passiert bei einem Umzug in eine andere Gemeinde während der zehn Jahre?
Ist die neue Gemeinde ebenfalls förderfähig, überlebt die Option, und die Einwohnerprüfung wird mit der ISTAT-Zahl vom 1. Januar des Vorjahres des Umzugs erneut angewendet. Ist sie nicht förderfähig, entfällt das Regime.
Darf ich vor dem Umzug bereits ein Haus in der Zielgemeinde kaufen?
Ja. Der Kauf allein begründet keine italienische Steueransässigkeit und zerstört die Fünf-Jahres-Bedingung nicht. Entscheidend sind Registrierung, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.
Ist das dasselbe wie das Impatriati-Regime für Arbeitnehmer und Freiberufler?
Nein. Das Impatriati-Regime begünstigt Erwerbseinkünfte von Zugezogenen und ist ein anderes Instrument; Details zum 5-Prozent-Forfettario und zur Trennung der Regime finden sich in unserem Leitfaden zu den italienischen Steuern für Ausländer. Artikel 24-ter richtet sich an ausländische Rentner und besteuert Auslandseinkünfte mit 7 Prozent.
Brauchen Sie Hilfe bei der Strukturierung?
Die Kombination aus italienischem Regime, deutscher Rentenart und Staatsangehörigkeit entscheidet über Tausende Euro pro Jahr — zehn Jahre lang. Wir strukturieren die Option, den Carve-out und die Abstimmung mit Ihrem deutschen Berater vor dem Umzug, nicht danach. Kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
Quellen
- Artikel 24-ter des Präsidialdekrets 917/1986 (TUIR), konsolidierter Text.
- Gesetz vom 11. März 2026, Nr. 34, Artikel 26 Absatz 1 — Gazzetta Ufficiale Nr. 68 vom 23. März 2026, in Kraft seit 7. April 2026.
- Gesetz vom 30. Dezember 2018, Nr. 145 (Haushaltsgesetz 2019), Artikel 1 Absätze 273 und 274 — Einführung des Regimes.
- Agenzia delle Entrate, „Regime opzionale per i pensionati esteri", amtliche Informationsseite, Stand 8. Mai 2026.
- Agenzia delle Entrate, Rundschreiben 21/E vom 17. Juli 2020; Resolution 19/E vom 21. April 2020 (Steuercode 1899).
- Abkommen vom 18. Oktober 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Artikel 18, Artikel 19 und Protokoll Nummer 14 Buchstabe e Ziffer i.
- Bundesfinanzministerium, „Auskunft über den steuerfreien Anteil einer deutschen Rente", 26. Februar 2026.
- Deutsche Rentenversicherung, „Rente im Ausland", Stand Juli 2026.
- Präsidialdekret 394/1999 und Innenministerium — Einbürgerung nach Gesetz Nr. 91/1992, Artikel 9.
- ISTAT, jährliche Gemeindebevölkerungserhebung.
Geprüft am 25. August 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung auf Grundlage Ihrer Rentenart, Staatsangehörigkeit und Familiensituation. Wo ein Punkt als ungeklärt bezeichnet ist, ist er ungeklärt: Fragen Sie nach einer verbindlichen Auskunft, statt sich auf einen allgemeinen Leitfaden zu verlassen.