1. Wählen Sie Ihre Rechtsform
Der erste Schritt zur Unternehmensgründung in Italien ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Die häufigsten Optionen für Ausländer sind:
SRL (Società a Responsabilità Limitata – italienische GmbH)
- Beschränkte Haftung
- Mindestkapital: 1 EUR
- Körperschaftsteuersatz: 24 %
Partita IVA (Freiberufler)
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Pauschalsteuersatz: 15 % (5 % in der Startphase)
- Einfache Verwaltung
2. Beantragen Sie die Umsatzsteuer-Nummer (Partita IVA)
Jedes Unternehmen in Italien benötigt eine Umsatzsteuer-Nummer. Sie ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
Was Sie benötigen:
- Gültiges Ausweisdokument
- Steuernummer (Codice Fiscale)
- Adresse in Italien
- Beschreibung der Geschäftstätigkeit
3. Schließen Sie die Gesellschaftsgründung ab
Wenn Sie sich für eine Gesellschaft (SRL) entschieden haben, müssen Sie den formellen Gründungsprozess beim Notar abschließen.
1
Notartermin
Unterzeichnung der Gründungsurkunde
2
Eintragung bei der Handelskammer
Anmeldung im Handelsregister
3
Registrierung beim Finanzamt
Meldung an die Steuerbehörden
Italienische Steuern verstehen
Körperschaftsteuer (IRES)
24 % auf den Unternehmensgewinn
Regionalsteuer (IRAP) zusätzlich 3,9 %
Einkommensteuer (IRPEF)
Progressiv: 23 % bis 43 %
Basierend auf dem Jahreseinkommen
