Vollständiger Leitfaden 2025

Wie man 2025 ein Unternehmen in Italien gründet

Vollständiger Leitfaden für ausländische Unternehmer

Ihr umfassender Leitfaden zur Unternehmensgründung in Italien. Von der Wahl der richtigen Rechtsform bis zur italienischen Bürokratie – wir begleiten Sie.

1. Wählen Sie Ihre Rechtsform

Der erste Schritt zur Unternehmensgründung in Italien ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Die häufigsten Optionen für Ausländer sind:

SRL (Società a Responsabilità Limitata – italienische GmbH)

  • Beschränkte Haftung
  • Mindestkapital: 1 EUR
  • Körperschaftsteuersatz: 24 %

Partita IVA (Freiberufler)

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Pauschalsteuersatz: 15 % (5 % in der Startphase)
  • Einfache Verwaltung

2. Beantragen Sie die Umsatzsteuer-Nummer (Partita IVA)

Jedes Unternehmen in Italien benötigt eine Umsatzsteuer-Nummer. Sie ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer.

Was Sie benötigen:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Steuernummer (Codice Fiscale)
  • Adresse in Italien
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeit

3. Schließen Sie die Gesellschaftsgründung ab

Wenn Sie sich für eine Gesellschaft (SRL) entschieden haben, müssen Sie den formellen Gründungsprozess beim Notar abschließen.

1

Notartermin

Unterzeichnung der Gründungsurkunde

2

Eintragung bei der Handelskammer

Anmeldung im Handelsregister

3

Registrierung beim Finanzamt

Meldung an die Steuerbehörden

Italienische Steuern verstehen

Körperschaftsteuer (IRES)

24 % auf den Unternehmensgewinn

Regionalsteuer (IRAP) zusätzlich 3,9 %

Einkommensteuer (IRPEF)

Progressiv: 23 % bis 43 %

Basierend auf dem Jahreseinkommen

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Kurz und knapp

  • Bearbeitungszeit: 5–10 Werktage
  • Mindestkapital: 1 EUR für eine SRL
  • Unterstützung auf Englisch verfügbar
  • Begleitung des Online-Verfahrens

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